Pflegesätze

Die aktuellen Pflegesätze gelten ab dem 01.07.2022 bis voraussichtlich 30.06.2023. Der Ausgleichsbetrag für die Generalistische Altenpflegeausbildung hat Gültigkeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Die Investitionskosten gelten ab dem 01.01.2017 bis auf weiteres.

Entgeltbestandteil

Pflegegrad 2

pro Monat

Pflegegrad 3

pro Monat

Pflegegrad 4

pro Monat

Pflegegrad 5

pro Monat

Pflege 1.739,72 € 2.231,61 € 2.744,49 € 2.974,47 €
Unterkunft 643,99 € 643,99 € 643,99 € 643,99 €
Verpflegung 495,85 € 495,85 € 495,85 € 495,85 €
Ausgleichsbetrag Generalistische Ausbildung 170,35 € 170,35 € 170,35 € 170,35 €
Investitionskosten (Doppelzimmer)* 318,50 € 318,50 € 318,50 € 318,50 €
Summe 3.368,41 € 3.860,30 € 4.373,18 € 4.603,16 €

* Der Einzelzimmerzuschlag bei den Investitionskosten beträgt 1,12 € pro Tag. Die Investitionskosten betragen daher in einem Einzelzimmer 352,57 € pro Monat.

Das Vitusheim verzichtet ab dem 01. August 2018 gemäß §47 Abs. 3 WTG NRW auf Pflegewohngeld. Anspruchsberechtigte Empfänger von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten nach Antragstellung von dem zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege zur Deckung der ungedeckten Heimkosten sowie der Investitionskosten.

Leistungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.2017:
Pflegegrad 2:       770,00 € im Monat
Pflegegrad 3:    1.262,00 € im Monat
Pflegegrad 4:    1.775,00 € im Monat
Pflegegrad 5:   2.005,00 € im Monat

Leistungszuschläge nach §43 c SGB XI
Ab dem 01.01.2022 erhalten pflegebedürftige Menschen in der vollstationären Pflege einen prozentualen Leistungszuschlag zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Dieser wird gestaffelt nach der Dauer des bisherigen Aufenthaltes in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Verweildauer im Heim Leistungszuschlag §43 c SGB XI in Prozent
0-12 Monate 5%
ab dem 13. Monat bis 24. Monat 25%
ab dem 25. Monat bis 36. Monat 45%
ab dem 37. Monat 70%

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) am 01.01.2017 verändert sich die Höhe der Zuzahlung durch den Pflegebedürftigen für den Entgeltbestandteil Pflege. Zukünftig steigt bzw. sinkt der Eigenanteil des Pflegebedürftigen nicht mehr, wenn sich der Pflegegrad verändert. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für den Entgeltbestandteil Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt im Vitusheim ab dem 01.07.2022 pro Monat 969,61 € (ohne Ausgleichsbetrag Altenpflegeausbildung).

Nebenkosten
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